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VORRANGGEBIET TÜ-01 - RAMMERT

Informationen zur Planung des RVNA und dem Vorhaben der Stadt Tübingen

RVNA - Vorranggebiet TÜ-01.png

Eckdaten des Vorranggebietes und der Pläne der Stadt Tübingen

Der Reginalverband Neckar-Alb ("RVNA") hat zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in der Region Neckar-Alb (Landkreise Tübingen, Reutlingen und Zollern-Alb) einen Planungsprozess initiiert, um 2% der Regionsfläche gemäß Klimaschutzgesetz von Herbst 2021 des Landes Baden-Württemberg für Erneuerbare Energien auszuweisen, davon 1,8% für Windkraft. Dadurch soll ermöglicht werden, in der Region auf 4.500 ha hunderte Windkraftanlagen zu errichten.

Wird ein Gebiet vom RVNA final als Vorranggebiet für Windenergie deklariert, so ist dort mittels vereinfachter Planverfahren der Bau von Windkraftanlagen möglich. Es darf dann für nichts mehr genutzt werden, was einen Konflikt mit möglichen Windkraftanlagen entstehen lassen könnte. Faktoren wie beispielsweise Natur- und Artenschutz oder der Abstand zu Siedlungen müssen dann nicht mehr erneut geklärt werden. "Für den Investor heißt das, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit die Baugenehmigung bekommen wird" so Dirk Seidemann, Direktor des RVNA gegenüber dem SWR (Artikel siehe hier).

Für die Region Neckar-Alb wurden anfangs 50 Vorranggebiete ausgewiesen, diese Liste wurde inzwischen auf 40 reduziert. Ein Großteil der inzwischen gestrichenen Flächen wurde aufgrund des Wiederstandes lokaler Politiker sowie der Bevölkerung aus der Planung genommen, obwohl zum Teil eine sehr gute Windhöffigkeit gegeben war. Unter den anfangs 50 Vorranggebieten rangierte das Vorranggebiet im Rammert auf Platz 41, wenn man die potentiellen Gebiete nach Windhöffigkeit, Umweltprognose sowie Auswirkungen auf Menschen & die menschliche Gesundheit ordnet (siehe PDF-Dokument hier). Dennoch weicht der RVNA nicht davon ab, die als TÜ-01 bezeichnete Fläche als Vorranggebiet auszuweisen.

 

Das Vorranggebiet soll sich im Rammert von Derendingen im Norden über Kressbach und Dusslingen im Osten bis nach Bühl, Kilchberg und Weilheim im Westen erstrecken. Das Gebiet umfasst eine Fläche von 646ha und umfasst zum Großteil bewaldete Flächen.

Karte.png

Aktuell planen die Stadt Tübingen und die Stadtwerke Tübingen (SWT) als lokaler Energieversorger die Errichtung von bis zu zehn Windkraftanlagen. Eine genaue Verortung der möglichen Standorte für die einzelnen Anlagen ist uns bislang nicht bekannt, weshalb in der Illustration oben nur exemplarisch einige mögliche Standorte gewählt wurden.

 

Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass neben den geplanten Windkraftanlagen der SWT noch weitere Windkraftanlagen auf der riesigen Fläche errichtet werden sollen. Schließlich ist das gesamte Gebiet als Vorranggebiet deklariert, so dass bei entsprechender Ausrichtung durchaus zehn bis zwanzig zusätzliche Windkraftanlagen installiert werden könnten.

Die erwiesenermaßen geringe Windhöffigkeit an diesem Standort (siehe dazu unsere Ausführungen hier) soll durch den Bau von besonders großen Windkraftanlagen mit einer Höhe von jeweils 250m ausgeglichen werden. Bei etwa 250m Gesamthöhe einer Windkraftanlage liegt die Nabenhöhe bei ca. 170m, der Durchmesser des Rotors würde dann etwa 160m betragen. Ein Rotor deckt somit eine Fläche von 20.000 Quadratmetern ab, was knapp 3 Fussballfeldern entspricht. Alleine das Fundament für ein einziges Windrad erfordert über tausend Tonnen Stahlbeton und hat einen Durchmesser von 25m bis 30m.

Damit Sie sich selbst einen Eindruck der monströsen Ausmaße der geplanten Windkraftanlagen machen können, unten ein Größenvergleich zum Stuttgater Fernsehturm mit "nur" 219m Höhe und der Tübinger Stiftskirche, deren Aussichtsplattform in 45m Höhe liegt. Bereits ein Rotoblatt ist fast doppelt so hoch.

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