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Fazit des RVNA: Die Auswirkungen wären erheblich negativ

Der Regionalverband Neckar-Alb (RVNA) hat in seiner "Strategischen Umweltprüfung" die Umweltauswirkungen von Windkraftanlagen auf die möglichen Vorranggebiete untersucht. Es wurden anfangs 49 mögliche Vorranggebiete in den Landkreisen Tübingen, Reutlingen und Zollern-Alb untersucht, von denen nach aktuellem Stand 40 als Vorranggebiete ausgewiesen werden sollen. Der umfassende Bericht kann unter diesem Link abgerufen werden, die Details zum Vorranggebiet TÜ-01 im Rammert sind im PDF-Dokument ab Seite 303 dargestellt.

 

Für das Vorranggebiet Rammert TÜ-01 kam der RVNA zu folgender Beurteilung:

Besonders erhebliche negative Auswirkungen für:

  • Klima & Luft, sowie

  • Menschen und menschliche Gesundheit


Besonders negative Auswirkungen für

  • Landschaft,

  • Pflanzen,

  • Tiere & biologische Vielfalt,

  • Boden,

  • Wasser, und

  • Fläche


Für Kultur- und Sachgüter wurde noch kein abschließendes Urteil gefällt, das das Feedback des Landesdenkmalamtes aussagegemäß noch nicht vorlag.

Wir sind entsetzt, dass ein Gebiet als Vorranggebiet ausgewiesen werden soll, dass entsprechend eigener Analysen des RVNA besonders erhebliche negative Auswirkungen auf Klima & Luft sowie auf Menschen und die menschliche Gesundheit haben. 

Die Details dazu sind der "Strategischen Umweltprüfung" des RVNA zu entnehmen, anbei die Zusammefassung der Prüfung der einzelnen Schutzgüter (Quelle: RVNA). Hierfür wurde das Gebiet in zwei Teile aufgeteilt, die nördliche, kleinere Fläche (TÜ-01a) sowie die südliche, größere Fläche (TÜ-01b):

Zusammenfassung strat. Umweltprüfung.png

Die folgenden einzelnen Schutzgüter wurden evaluiert:

  • Bevölkerung und Gesundheit des Menschen (ME)

  • Kultur- und Sachgüter (KS)

  • Landschaft (LS)

  • Tiere, Pflanzen & Biologische Vielfalt (TPB)

  • Boden (BO)

  • Wasser (WA)

  • Klima & Luft (KL)

  • Fläche (FL)

 

Daraufhin wurde eine Gesamtbeurteilung der Schutzgüter (SG gesamt) vorgenommen. Die Gesamtbeurteilung für die Teilfläche TÜ-01a wurde aufgrund ausstehender Beurteilung durch das Landesdenkmalamt nicht vorgenommen.

Weshalb für die größere Teilfläche TÜ-01b trotz der beschriebenen "besonders negativen Auswirkungen" eine neutrale Gesamtbewertung vorgenommen wurde (0 = Die Festlegung hat keinen erheblichen Einfluss auf das Erreichen des Umweltzieles) wird nicht erläutert.

Details zu den Ergebnissen der strategischen Umweltprüfung des RVNA sowie unsere Argumente, warum wir Windkraftanlagen im Rammert ablehnen, haben wir auf folgenden Seiten zusammengefasst:

©2024 Rettet den Rammert - Bürgerinitiative

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